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B 7 - Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen

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B 7 - Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (EVA)

 

Laufzeit: 1921-1934

Geschichte: Das Erlanger Verbände- und Ehrenabkommen (zeitweise auch Rudolstädter Verbändeabkommen genannt) war ein von der Deutschen Burschenschaft initiierter verbandsübergreifener Zusammenschluss, der zunächst als Gegenentwurf zum Allgemeiunen Deutschen Waffenring gedacht war. Zehn kleinere Korporationsverbände, darunter von den waffenstudentischen außer der Deutsche Burschenschaft nur der VVDSt. und der Akademische Turnbund (ATB), vereinbarten am Rande des Erlanger Studententags 1921 das ein Ehrenabkommen, das am 30. Juni 1921 in Kraft trat. Der Vertreter-Convent, die Deutsche Landsmannschaft, der Kösener Senioren-Convents-Verband, der Rudolstädter Senioren-Convent (RSC) und der Weinheimer Senioren-Convent (WSC) blieben ihm zunächst fern. Sie traten 1922 nach Beilegung des Konflikts und der Aufnahme der DB in den ADW bei. Am 12. November 1922 wurde das Abkommen in Rudolstadt mit geringfügigen Modifikationen neu abgeschlossen.

Ziel des Abkommenens war vor dem Hintergrund der gemeinsamen Fronterfahrung und der "Bewährung" der nichtschlagenden Korporationen im Ersten Weltkrieg die Regelung von Ehrenangelegenheiten zwischen Waffenstudenten und Verbänden, die die Satisfaktion mit der Waffe ablehnten. Die Geschäfte des EVA wurden durch einen jährlich unter den Verbänden wechselnden Vorort geführt, dessen Schriftgutüberlieferung nach Aufhebung des Abkommens 1935 in die Hochschulkundliche Sammlung in Frankfurt am Main und hierüber in das Kösener Archiv im Institut für Hochschulkunde gelangte.

 

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