Biercomments

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SC-Biercomments entstanden seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Persiflage auf die Paukbestimmungen der SC-Comments. Ihre Abfassung und Überarbeitung wurde mit dem gleichen Aufwand betrieben wie die Regelung des Paukwesens und oblag in der Regel einer vom SC eingesetzten Kommission. Viele Comments wurden im Druck veröffentlicht.

Die örtlichen Unterschiede sind Ausdruck kultureller Vielfalt innerhalb des Corpsstudententums. Bis zum Zweiten Weltkrieg waren die Biercomments noch überwiegend in Gebrauch, wenn auch ihre Bedeutung schon in den 1920er Jahren mit der Abschaffung des "Trinkzwangs" nachließ. Nach dem Krieg wurden sie entweder bewusst als Relikt eines veralteten Kneipverständnisses nicht wieder in Kraft gesetzt oder allenfalls stark vereinfacht praktiziert. Durch die Aufnahme heimatvertriebener Corps, die ihre eigene Tradition beibehielten, wurden zudem die bisher einheitlichen Regelungen vielerorts durchbrochen. Wo Biercomments heute in der Kneippraxis noch eine Rolle spielen, wird auf die historische Überlieferung zurückgegriffen.

 

Vorläufer

  • Blasius Multibibus: Jus Potandi oder Zech-Recht (Leipzig 1616) [Link]
  • Das Hospitium oder Richtiger Beweis aller bey dem Hospitio üblichen Rechte und Gewohnheiten (Frankfurt und Leipzig 1747) [Link]

SC-Comments

  • Aachener SC-Biercomment (1873) [pdf]
  • Darmstädter SC-Biercomment (1930) [pdf]
  • Freiberger Bier-Comment (1862, mit Nachtrag 1869) [Link]
  • Bier-Comment der Hallenser Corps (1920) [pdf]
  • Der allgemeine Biercomment zu Heidelberg (1906) [pdf]
  • Leipziger Biercomment. Nebst einem Anhange: Bierspiele (1879) [pdf]

Comments einzelner Corps

  • Bier- (Wein-)Comment der Borussia Bonn (1893/94) [pdf]