Allgemeine Hinweise

Carl Heyer

Carl Heyer

Starkenburgia EM, Saxo-Borussia, Borussia Bonn IdC

* Kloster Arnsburg 25. 4. 1862
† Alsbach 23. 4. 1945

aus alter hessischer Forstfamilie, studierte Forstwissenschaften, 1885 Forstakzessist, 1888 Forstassessor in Gießen berufen, 1892 Oberförster in Beerfelden, 1903 Forstmeister in Jugenheim. Im Ersten Weltkrieg zunächst Truppenoffizier, später Leiter einer Forstinspektion in Łódź. 1919 Leiter des Hessischen Forstarbeitsamtes in Darmstadt 1924 Abschied und Übernahme dere Oberaufsicht über den Forstbesitz der Gräflich von Erbach-Fürstenau´schen Familie in Michelstadt. 1939 im Ruhestand. Erster Vorsitzender des Hessischen Forstvereins, 2. Vorsitzender des Deutschen Reichsforstverbandes. 1920 Mitglied des Reichsforstwirtschaftsrates und des Reichswirtschaftsrates. 1932 Ehrensenator der Universität Gießen.

H. war seit 1910 als 1. Vorsitzender der neu gebildeten Statutenkommission für die Neubearbeitung der Kösener Statuten verantwortlich, die vom oKC 1911 verabschiedet wurden. Sie galten in ihrer Tendenz zwar als konservativ, aber doch als gesunder Fortschritt gegenüber der früheren Fassung. Die Neuredaktion 1925 wurde ebenfalls von Heyer erarbeitet (beschlossen oKC 1927). 1912 wurde er außerdem Vorsitzender des Ausschusses zur Umgestaltung der Akademischen Monatshefte. Auf ihn geht der neue Name "Deutsche Corpszeitung“ zurück. Er blieb zweiter Vorsitzender des Corpszeitungsausschusses und war 1926 Mitglied des Zehnerausschusses. Im Sommer 1928 wurde er in den Gesamtausschuss nachgewählt. Nach der Gleichschaltung des KSCV und der Auflösung der Statutenkommission 1933 nahm er die Funktion des "Ersten Rechtsberaters des Führers" wahr.

Literatur: Zum siebzigsten Geburtstag Carl Heyer, DCZ 49 (1932/33), S. 7-9; Fritz Nachreiner, Erinnerung an Carl Heyer, EuJ 1 (1956), S. 107-109.

 

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