Allgemeine Hinweise

Max Blunck

Max Blunck

Franconia Jena

* Hamburg 29. 12. 1887
† Hamburg 2. 12. 1957

Besuchte die Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg, ab 1907 stud. jur. in Jena und Halle (Saale), Dr. jur., Rechtsreferendar im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, danach Rechtsanwalt in Hamburg. War In der Zeit der Weimarer Republik Mitglied der Deutschen Volkspartei, nach seinem Austritt (Dezember 1930) Mitglied der NSDAP.

B., seit 1907 Mitglied der Franconia Jena, wurde auf dem ordentliche Kösener Congress an Pfingsten 1933 nach Rücksprache mit dem Leiter der Reichskanzlei, Staatssekretär Hans Heinrich Lammers, von Vorort und Gesamtausschuss des VAC zum „Führer des deutschen Corpsstudententums“ bestellt. B. war Mitglied der NSDAP und stellte sich als Kompromisskandidat zur Verfügung, als die Berliner Gruppe dem Verband gegen die Überzeugung der Mehrheit eine radikale NS-hörige Führung aufzwingen wollte. Am 10.7.1933 gab er die Aufhebung des Toleranzprinzips durch eine Neufassung des § 43 KSt. bekannt und erklärte den Wiederbeitritt zum ADW, den der KSCV 1932 aus politischen Gründen verlassen hatte. Mit insgesamt 23 Rundschreiben in den ersten sechs Monaten nach seiner Amtseinsetzung brachte B. den KSCV mit autoritären Vorgaben auf neuen Kurs.

In den Auseinandersetzungen um die "Arierfrage" im Verband vertrat er dagegen einen gemäßigten Standpunkt und stellte sich gegen die Vorgaben des ADW, die über die Bestimmungen des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsabeamtentums" hinausgingen und beispielsweise keine Ausnahmen für ehem. Frontkämpfer vorsahen. Gegenüber dem Führer des ADW, Walter Langhoff, konnte er sich letztlich aber nicht durchsetzen und forderte von den Corps die Umsetzung der ADW-Bestimmungen.

Verdienste erwarb sich Blunck im Konflikt mit dem Führer der Deutschen Studentenschaft, Andreas Feickert, dessen Pläne zur verbindlichen Einführung der Kameradschaftshauserziehung für Erstsemester er heftig kritisierte. In einem Aufsatz im Hannoverschen Kurier wandte er sich auch deutlich gegen das von Feickert im Sommer 1934 angeordnete Verbot des öffentlichen Farbentragens durch die Korporationen.

Im Zuge einer Auseinandersetzung mit dem Staatssekretär in der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers, der auch die Führung der "Gemeinschaft Studentischer Verbände" (GStV) inne hatte, trat B. am 10.9.1935 als Führer des KSCV zurück, obwohl ihm noch zwei Tage zuvor von wichtigen AHSC als den Entscheidungsträgern des VAC das Vertrauen ausgesprochen worden war. Der KSCV wurde am 28.9.1935 suspendiert und verboten. Nachfolger B.s als Führer des noch bis 1938 fortbestehenden VAC wurde Ernst Schlange (Pomerania Greifswald).

Literatur: Nachruf in: DCZ 59 (1958), S. 49-51; Wolfgang Gottwald, Ein Rückblick, EuJ 41 (1996), S. 9-26; R. G. S. Weber, Die Deutschen Corps im dritten Reich, Köln 1998

 

Zurück zur Liste