Alphabetische Liste (WSC)

Christian Meisner

Christian Meisner

Moenania Würzburg, Guestfalia Greifswald

* Bamberg 6. 4. 1868
† Heidelberg 12. 7. 1944

Sohn des K. Advokaten Lorenz Meisner Moenaniae, besuchte das Gymnasium in Bamberg, Münnerstadt und Ehingen (Württ.). Anschließend Dienst als Einjährig-Freiwilliger beim 2. Bayerischen Feldartillerie-Regiment in Würzburg. M. studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und Greifswald. Nach dem Assessorexamen trat er in die Würzburger Anwaltskanzlei eines Corpsbruders ein und machte sich später selbständig. Als Verfasser juristische Fachliteratur wurde er besonders mit seinen Werken über das Nachbarrecht bekannt. Seine Arbeit über das Nachbarrecht in Bayern erschien 1986 in der 7. Auflage.

Ab Mai 1919 war M. Abgeordneter der Weimarer Nationalversammlung für die Deutsche Demokratische Partei. Zeitweilig war er als möglicher Reichswehrminister im Gespräch.

M. wurde bereits während seiner Militärdienstzeit Fuchs bei Moenania, der bereits sein Großvater und sein Vater angehört hatten. Am 18. 1. 1890 wurde er ins engere Corps recipiert, am 27. 4. 1890 zum Erstchargierten gewählt. In sein Seniorat fällt unter anderem die endgültige Abkehr des Corps vom Lebensprinzip. Unter seiner Führung beschloss der CC, Beziehungen zum blauen Kreis aufzunehmen. Als der eigentlich dafür vorgesehene Corpsbruder ausfiel, ging er im Wintersemester 1890/91 zu den Greifswalder Westfelen und bekleidete dort die dritte und die erste Charge. In seinem fünften Semester kehrte er nach Würzburg zurück und übernahm auch hier noch einmal das Seniorat.

Später engagierte sich M. auch auf Verbandsebene. Er nahm bis 1934 an 20 ordentlichen und außerordentlichen Kösener Congressen teil. 1924 wandte er sich gegen die weitere Aufnahme neuer Corps und gegen die große Zahl von Bandverleihungen an Alte Herren. Er war der Auffassung, das Band müsse auf der Universität verdient werden und setzte sich für höhere Anforderungen für den Erwerb ein. Weiterhin vertrat den Grundsatz der Souveränität des aktiven Corps und kritisierte dem Einfluss der Altherrenschaften auf den Congress. Selbst war er langjähriges Mitglied der Statutenkommission und arbeitete an den Kösener Statuten von 1927 mit. Ab 1930 war er auch Vorsitzender des Corpszeitungsausschusses und leitete damit die Redaktionsarbeit der DCZ wie auch den corpsstudentischen Verlag in Frankfurt am Main. Die Zahl der Bezieher überschritt unter seiner Ägide erstmals die Zahl von 10.000.

Veröffentlichungen: Die Deutsche Corpszeitung, DCZ 50 (1933/31), S. 4-7; Der Studenten-Dichter und Studenten-Historiker Adolf Pernwerth von Bärnstein (Moenaniae), DCZ 50 (1933/34), S. 42-45; Die corpsstudentische Idee (Frankfurt am Main 1934)

Die Politik Bismarcks bis zum Weltkriege; Militärversorgungsrecht (München 1919); Der Eigentumsvorbehalt (München 1932); Anwaltsbrevier (2. Aufl., Berlin 1971); Nachbarrecht im Bundesgebiet (ohne Bayern) (5. Aufl., Berlin 1970); Nachbarrecht in Bayern (7. Aufl., München 1986)

Literatur: In memoriam! In Dankbarkeit für Emil Lademann, Christian Meisner, John Koch, EuJ 5 (1960), S. 121-123

 

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