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Günther Lummert

Günther Lummert

Normannia Berlin, Silesia ECB

* Waldenburg 22. 3. 1903
† Köln 14. 7. 1968

1921 Abitur am Gymnasium in Waldenburg/Schlesien, Banklehre bei der Deutschen Bank in Berlin, stud. jur. in Berlin und Breslau, Juli 1926 erste Staatsprüfung, Promotion zum Dr. jur. mit summa cum laude, Universitätsassistent, November 1930 Assessorexamen, Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Breslau. Nach Flucht in den Westen Neuaufbau der Kanzlei zunächst in Regensburg, dann in Celle. L. war von Herbst 1945 bis 1949 Verteidiger bei den Nürnberger Prozessen, u. a. für Hans Kühne und Ernst Woermann. 1950 wurde er Anwalt beim Oberlandesgericht Köln.

Während seines Studiums wurde L. bei den Corps Normannia Berlin und Silesia Breslau aktiv. In Breslau bekleidete er die zweite Charge und die Funktion des Fuchsmajors. 1927 wirkte er für den Vorort Breslau an der Leitung des Kösener Congresses mit. Nach dem Krieg setzte er sich maßgeblich für die Rekonstitution der Silesia in Köln und Aachen ein, interessierte sich aber auch für die Verbandsgeschicke und nahm an den Zusammenkünften der Corps in Bonn und Bad Godesberg teil, wo er an den wesentlichen Entschlüssen entscheidend mitgewirkt hat. Auf seine Empfehlung ging die Ausklammerung der Duellbestimmungen aus den Kösener Statuten zurück, die vor der Tagung in Bad Godesberg vorläufig wieder in Kraft gesetzt worden waren. L. trat auch dafür ein, dass der Auflösungbeschluss von 1935 für nichtig erklärt wurde, womit eine Neugründung des Verbandes nicht notwendig war. Insgesamt vertrat er eine eher konservative Haltung. Er setzte sich für die Bewahrung des Überkommenen ein und wandte sich gegen eine zu starke Anpassung an den Zeitgeist. L. war langjähriges Vorstandsmitglied des AHSC Köln, Vertreter des GBZ Rheinprovinz im Gesamtausschuss sowie Beauftragter des VAC-Vorstandes für den Verein für Studentenwohnheime.

Literatur: Werner Ranz: Günther Lummert Normanniae, Silesiae ECB zum Gedächtnis, DCZ 69 (1968), S. 359

 

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